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Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte | |||||||||||||
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Aufbauseminar für die Mitarbeiterin, den Mitarbeiter im Gleichstellungsbüro - Aufgaben, Tätigkeitsfelder, Zusammenarbeit | |||||||||||||
Beschreibung
… Die Mitarbeiterin soll am Arbeitskreis Pflege teilnehmen. Der Mitarbeiter des Gleichstellungsbüros wird in einer Teilzeitfrage angesprochen? Die Unterstützungskraft bucht für die Stellvertreterin Hotel und Flug zum nächsten Seminar … Alles Tätigkeiten aus den Aufgabenfeldern der im Gleichstellungsbüro arbeitenden Personen.
Was sind eigentlich mögliche Einsatzbereiche und Aufgaben, in denen diese Beschäftigten tätig sind oder anders gefragt: tätig werden dürfen? Was dürfen die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen den Mitarbeitenden aufgeben oder auch zum eigenständigen Tun anweisen? Möglicherweise unterscheidet sich das Gleichstellungsbüro mit seinen gesetzlichen Aufgaben und den Expertinnen für Gleichstellungsfragen doch etwas von anderen Büros im Haus. In einem gesonderten Block arbeiten die Teilnehmenden an den mitgebrachten Fragen und Themen aus ihrem Arbeitsalltag. Ziele Abgrenzung / Unterscheidung zu anderen 'Büros' Mögliche Einsatzbereiche und Aufgabenfelder Was darf ich und was eher nicht? Fragen / Themen der Teilnehmenden aus ihrem Arbeitsalltag Zielgruppe Unser Aufbauseminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gleichstellungsbüro, an Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterin sowie an Sachbearbeitende in Personalabteilungen. Das Seminar kann eine Grundlagenschulung nicht ersetzen und für Mitarbeitende ohne Vorkenntnisse nicht geeignet. Die Gruppengröße ist auf 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. |
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Auffrischung Gleichstellungsrecht | |||||||||||||
Beschreibung
Es gibt verschiedene gute Gründe das eigene Gleichstellungswissen aufzufrischen, zu aktualisieren:
Die Novellierung der Gesetze, die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum Thema Gleichstellung/Gleichstellungsbeauftragter – z. B. ihrer Beteiligung – können ein Anlass sein. Oder der Impuls, sich im Arbeitsalltag, im Trott der Routinen die Zeit zu nehmen 'mal wieder' drauf zu schauen, sich mit Kolleginnen auszutauschen und gemeinsam Verfahrensweisen und anderes aus rechtlicher Sicht zu reflektieren. Und sicher gibt es gute Gründe mehr. Willkommen bei unserer Auffrischung Gleichstellungsrecht! Ziele News – 'mein' Gleichstellungsrecht besondere Fragestellungen aus den Gesetzen neue Rechtsprechung der Gleichstellungsalltag ... Zielgruppe Unser Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertretung, an Vertrauensfrauen und Mitarbeitende im Gleichstellungsbüro. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, gibt es einen Anmeldeschluss. Er liegt in der Regel 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss noch keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Basiswissen 1 - Rechtsposition und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten | |||||||||||||
Beschreibung
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte verfügt als Streiterin für die Gleichberechtigung von Frauen im Arbeitsleben über einen konkret formulierten Auftrag, den der Gesetzgeber im Bundesgleichstellungsrecht bzw. in den Bestimmungen der entsprechenden Ländergesetze formuliert hat.
Die Kenntnis dieses Auftrags ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit und ein wirkungsvolles Gleichstellungscontrolling. Im Mittelpunkt des Seminars steht daher ein detaillierter Überblick zur Rechtsstellung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. Konkret geht es um die daraus resultierenden Kompetenzen und Aufgaben sowie um die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber Arbeitgeber und Belegschaft. Potentielle Konfliktfelder, aber auch Kooperationsmöglichkeiten mit anderen sind weitere Themen der Seminardiskussion, in die die praktischen Erfahrungen der Teilnehmerinnen einbezogen werden. Ziele Die Gleichstellungsbeauftragte: ihre Funktion, ihre Rechtsstellung, ihre Aufgaben Informations-, Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Initiativrechte Einspruchsrecht Zusammenarbeit und Vernetzung Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen und Vertrauensfrauen, die noch keine entsprechende Grundlagenschulung besucht haben und die neu in das Amt gewählt bzw. bestellt wurden. Die Gruppengröße ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Basiswissen 2 - Umsetzung der Gleichstellung in der Praxis | |||||||||||||
Beschreibung
Gleichstellungsrecht basiert auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Bund und Länder haben eigene Regelungen geschaffen, die die Umsetzung der Gleichstellung in der Praxis festschreiben.
Die Kenntnis dieser Regelungen durch fallbezogene Bearbeitung zu vertiefen, ist ein Schwerpunkt des Seminars. Darüber hinaus widmet es sich der Funktion von Frauen- und Gleichstellungsplänen für die wirksame Förderung von Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen, dem Abbau diskriminierender Strukturen und dem Gleichstellungscontrolling. Der Zusammenhang zwischen den Normen der Geschlechtergleichstellung einerseits und den konkreten Umsetzungsmaßnahmen andererseits wird mit Blick auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Teilnehmerinnen diskutiert. Ziele Geschlecht und Recht – Grundlagen Konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung Der Gleichstellungs- oder Frauenförderplan Kriterien zur Effizienzkontrolle der getroffenen Maßnahmen Strategien zur Umsetzung Zielgruppe Das Seminar richtet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, die noch keine Grundlagenschulung zur praktischen Umsetzung der rechtlichen Vorgaben besucht haben und die neu in das Amt gewählt bzw. bestellt wurden. Die Gruppengröße ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Basiswissen 3 - Arbeitsrecht und Gleichstellung | |||||||||||||
Beschreibung
Wer sich zum ersten Mal mit arbeitsrechtlichen Problemen konfrontiert sieht, stellt fest, dass es 'das Arbeitsrecht' nicht gibt. Regelungen zum Arbeitsrecht finden sich in verschiedenen Gesetzen, deren Zusammenwirken oft schwer durchschaubar ist.
Unsere Referentin erläutert die wichtigsten Regelungen zur Einstellung, zu den Vertragsinhalten, zum geschlechtsbezogenen arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbot sowie zur Kündigung und arbeitet die gleichstellungsrechtlichen Implikationen heraus. Das Seminar setzt sich zum Ziel, die Teilnehmerinnen zu kompetenten Ansprechpartnerinnen bei arbeitsrechtlichen Fragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu machen. Ziele Grundlagen und Rechtsquellen des Arbeitsrechts Von der Einstellung bis zur Kündigung Das geschlechtsbezogene Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Die Zusammenführung von Arbeits- und Gleichstellungsrecht in der Praxis Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre StellvertreterInnen und Vertrauensfrauen, die über wenige oder keine Kenntnisse des Arbeitsrechts verfügen. Die Gruppengröße ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Das Handwerkszeug fürs Klappern: Hausinterne Öffentlichkeitsarbeit für Gleichstellungsbeauftragte | |||||||||||||
Beschreibung
Klappern gehört zum Handwerk. Das gilt in besonderem Maße auch für Frauen- und Gleichstellungs-beauftragte mit ihren Teams. Denn sie tun täglich Gutes und sollten daher auch – im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten – darüber reden oder schreiben.
Gründe gibt es dafür viele: Wir wollen beispielsweise das Bewusstsein für Gleichstellungsthemen wecken, oder auch Verständnis für unser amtliches Handeln fördern. Und nicht zuletzt wollen wir für unser Engagement werben, beispielsweise vor den nächsten Wahlen. Dabei bremsen uns viele Herausforderungen aus: kein oder kaum Budget, keine Zeit, keine Themen, keine Erfahrung – dafür aber eine große Portion Hemmungen. Doch leider müssen wir uns einer Realität stellen, die auch NachrichtensprecherInnen oder PolitikerInnen nur zu gut kennen: Die Inhalte und die tägliche Arbeit spielen für die Wahrnehmung oft nur eine sehr untergeordnete Rolle. Vielmehr prägt das Kommunizieren zu mindestens zwei Dritteln, wie eine Person oder ein Thema durch andere wahrgenommen wird. Und: Wenn wir mit anderen kommunizieren, kommt auch etwas zurück. Wir müssen ja nicht mit allen Werkzeugen zugleich klappern, die die Öffentlichkeitsarbeit so hergibt. Und wir müssen auch nicht alle höchst originell formulierende Edelfedern werden. Stattdessen sollte die Art unserer Kommunikation mit der hauseigenen Öffentlichkeit authentisch sein und zu unserem persönlichen Stil passen: Wer nicht gerne vor großen Gruppen spricht, tut sich vielleicht mit der Schriftform leichter. Wer nicht gerne schreibt, gestaltet vielleicht lieber mit Bildern und Requisiten. Entscheidend ist dabei auch die Größe und Zusammensetzung der jeweiligen Zielgruppe: In großen Häusern mit mehreren Standorten gilt es, anders zu kommunizieren, als in kleineren Dienststellen. In entspannter und geschützter Atmosphäre auszuloten, was zu Ihren eigenen Stärken passt und in Ihrer Situation machbar und sinnvoll ist, dazu soll Ihnen dieses Praxisseminar die Gelegenheit bieten. Ziel: Unser Seminar soll mögliche Scheu nehmen und zugleich konkrete Anregungen liefern. Ziel ist, dass Sie Ihren eigenen Kommunikationsfahrplan mitnehmen können: entweder für eine geplante Einzelmaßnahme, für das kommende Jahr oder die bevorstehende Amtszeit. Ziele Vom Grundriss zum fertigen Bau: Ziele, Positionierung und Zielgruppen etc. Werkzeugkasten: Newsletter, Flyer, Schwarzes Brett & Co. – Marktplatz der Ideen Schrauben und Schraubenschlüssel: Informationsquellen und Themenauswahl Handwerkliche Fertigkeiten: Vermeiden rechtlicher und formaler Fallstricke Elektrowerkzeug: Videoformate für Beratung, Frauenversammlung & Co. Sprachwerkzeug: Gendergerechte (Bild-)Sprache Werkbank: Kommunikationskonzept und Plan Methodik: Erfahrungsaustausch, Werkstatteinheiten für den eigenen Kommunikationsfahrplan, Best-Practice-Beispiele sowie visualisierende Arbeitstechniken. Zielgruppe Unser Praxisseminar richtet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, Vertrauensfrauen und Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs.1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, gibt es einen Anmeldeschluss. Er liegt in der Regel 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss noch keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Datenschutz für Gleichstellungsbeauftragte | |||||||||||||
Beschreibung
Datenschutz hat auf den ersten Blick wenig mit dem Aufgabenfeld der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zu tun. Tatsächlich ist der Datenschutz für Ihre Arbeit gleich in zweifacher Hinsicht von Bedeutung: zum einem hinsichtlich der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in der Dienststelle, zum anderen für die Absicherung der in der Gleichstellungsarbeit von Ihnen selbst gesammelten Daten.
Unser Seminar befasst sich u. a. mit folgenden Fragen: Welche Daten der Beschäftigten werden vom Arbeitgeber erfasst? Zu welchen Zwecken werden sie ausgewertet und wer hat Zugriff auf diese Daten? Für den eigene Arbeitsbereich der Gleichstellungsbeauftragten geht es darum zu klären, auf welche Daten Sie ein Zugriffsrecht haben, welche Daten Sie für Ihre Arbeit speichern und auswerten dürfen und schließlich, wer außer Ihnen selbst auf diese Daten zugreifen darf. Neben den rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes vermittelt unsere Expertin Petra Woocker viele praktische Hinweise zum verantwortungsbewussten Umgang mit den Daten der Beschäftigten. Die aktuelle Rechtsprechung wird in die Seminardiskussion einbezogen. Ziele Das Bundesdatenschutzgesetz: - Datenschutzregeln für den nichtöffentlichen Bereich - relevante Spezialnormen - Telekommunikationsrecht Arbeitnehmerdatenschutz - Vorgaben der Rechtsprechung - Situation in der Bewerbungsphase und im Arbeitsverhältnis Datenschutz im Büro der Gleichstellungsbeauftragten - Die Stellung der Gleichstellungsbeauftragte im betrieblichen Datenschutz - Verarbeitung von Beschäftigtendaten - Verantwortlichkeit - Kontrolle der Gleichstellungsbeauftragte durch staatliche Aufsichtsbehörden Fälle aus der Praxis Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre StellvertreterInnen, an Vertrauensfrauen sowie an Mitarbeitenden der Gleichstellungsbüros. Die Gruppengröße liegt bei maximal 16 Personen. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Die Dienststelle und ihr Gleichstellungsplan | |||||||||||||
Beschreibung
Allen Gleichstellungsgesetzen ist gemeinsam, dass als wesentliches Instrument zur Umsetzung der Gleichstellung ein Gleichstellungsplan (auch Frauenförder- oder Chancengleichheitsplan) zu erstellen ist. Dabei handelt es sich um ein Personalentwicklungskonzept unter besonderer Berücksichtigung des Themas Geschlecht.
Gleichstellungspläne sind von der Dienststelle zu verfassen und gelten in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren. Wiedergegeben wird die Situation der beschäftigten Frau im Verhältnis zum beschäftigten Mann. Dies erfolgt in Form von Ist-Analysen, der sogenannten Bestandsaufnahme. Interpretationen, Prognosen und Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele schließen sich an. Der Gesetzgeber regelt, dass jede Dienststelle ab einer bestimmten Größe einen Gleichstellungsplan zu erstellen hat. Wie Berichte aus Landes- oder Bundesministerien zeigen, ist diese Verpflichtung bisher nicht überall umgesetzt. Dieses Seminar setzt sich zum Ziel, die Dienststelle bezüglich Formalien, Inhalt und Umsetzung der Gleichstellungspläne sicherer zu machen. Ziele Formalien, die zu beachten sind Struktur und Inhalt des Gleichstellungsplans Umsetzung Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten und des Personal- oder Betriebsrats Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach gesetzlichen Regelungen zur Erarbeitung der Pläne verpflichtet sind sowie an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauensfrauen, Personal- und Betriebsratsmitglieder. Die Gruppengröße ist auf 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. v. mit § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze, § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den Vorschriften der LPersVG. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihr Beratungsauftrag | |||||||||||||
Beschreibung
Die Gleichstellungsbeauftragte hat einen Beratungsauftrag. Sie ist zu den unterschiedlichsten Themen Ansprechperson für die weiblichen Beschäftigten, zu bestimmten Fragen auch für die männlichen. Eine immer wiederkehrende Fragestellung in der Beratung ist z. B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie - von Mutterschutz bis Teilzeit.
Auf der anderen Seite fungiert die Gleichstellungsbeauftragte auch als Beraterin der Dienststelle oder des Arbeitgebers. Das sind zwei sehr unterschiedliche Aufträge. Zu welchen Themen, in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen darf eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte dieser Beratungsfunktion nachkommen? Die Teilnehmerinnen arbeiten an Fällen aus der Praxis der Frauen- und Gleichstellungsbüros. Ziele Die Beratungsfunktion Grundsätze der Beratung Vertrauensschutz: Verschwiegenheit, Datenschutz, Zeugnisverweigerung Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Beratung Checkliste Beratung ’Fettnäpfchen’ Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen sowie an Ansprechpersonen in den Beschwerdestellen nach AGG, die noch wenig Erfahrung mit Beratung haben oder den eigenen Beratungsauftrag klären möchten. Die Gruppengröße ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze sowie nach § 12 Abs. 1 AGG. * Anmeldeschluss: Um für die Teilnehmenden eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, gibt es einen Anmeldeschluss. Er liegt in der Regel 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss noch keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Die Gleichstellungsbeauftragte: ihre Mitwirkung in personellen Angelegenheiten | |||||||||||||
Beschreibung
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen personellen Angelegenheiten ihrer Dienststelle mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern etc. am Arbeitsplatz betreffen, so formuliert es der Gesetzgeber in § 25 Abs. 2 BGleiG. Entsprechende Regelungen finden sich ebenso in den Landesgleichstellungsgesetzen.
Zu den personellen Angelegenheiten gehören Themen wie Auswahlverfahren, Vergabe von Ausbildungsplätzen, beruflicher Aufstieg, Arbeitszeitregelungen, Fortbildung und eventuell viele weitere. Gesetzliche Vorgaben finden sich dazu im BGleiG in den Abschnitten 2 und 4. Wie sieht die praktische Mitwirkung bei personellen Angelegenheiten im Alltag durch die zuständige Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Dienststelle aus? Was kann sie einfordern? Ihr Auftrag heißt: Beratung, Initiative, Förderung und Überwachung – im Zweifel bis zur Klage. Ziele Personelle Angelegenheiten mit Gleichstellungsbezug – allgemein und im Besonderen aktive Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten Klärung durch Rechtsprechung Bearbeitung mitgebrachter Fragen der Teilnehmenden Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertretung, an Vertrauensfrauen, an Verantwortliche und Sachbearbeitende für Personalfragen sowie an Betriebs- und Personalratsmitglieder. Die Gruppengröße ist auf 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgt nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze bzw. nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG oder nach § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG und den entsprechenden Vorschriften der LPersVG. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter im Gleichstellungsbüro | |||||||||||||
Beschreibung
Zukünftig wird es in mehr Gleichstellungsbüros Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.
Der Gesetzgeber bestimmt seit dem 1.5.2015, dass bei einer Beschäftigtenzahl von 1.000 und mehr der Gleichstellungsbeauftragten mindestens eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter zuzuordnen ist. Aber auch bei weniger Beschäftigten kann die Gleichstellungsbeauftragte personelle Unterstützung beantragen. In unserem Seminar diskutieren Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Aspekte bei der praktischen Umsetzung von § 29 Abs. 2 BGleiG zu berücksichtigen sind. Ziele Das Auswahlverfahren Die Aufgaben der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters mögliche Besonderheiten im Verhältnis der Gleichstellungsbeauftragten zu Mitarbeiterin / Mitarbeiter Die Fragen der Teilnehmenden werden zu Beginn des Seminars gesammelt. Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gleichstellungsbüro, an Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterin sowie an Sachbearbeitende in Personalabteilungen. Die Gruppengröße ist auf 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgt nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Die Stellvertreterin - Die Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten | |||||||||||||
Beschreibung
Jede Gleichstellungsbeauftragte soll (muss) eine Stellvertretung haben. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten im Vertretungsfall, so steht es im Gesetz.
Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Gleichstellungsaufgabe im Haus? Welche Gestaltungsmöglichkeiten können sich vor Ort ergeben und miteinander vereinbart werden? Wie sieht der Alltag der Stellvertreterin aus? Unser Seminar greift diese Fragen auf. Die Teilnehmenden arbeiten an der Gestaltung der Stellvertretung oder möglichen Veränderungen für die Zukunft. Ziele Gesetzliche Vorgaben, Rechte und Pflichten der Stellvertreterin Aufgabenübertragung: Voraussetzungen – Konsequenzen Gestaltung der Stellvertretung vor Ort Das Verhältnis der Stellvertreterin zu: Gleichstellungsbeauftragter, Leitung, Interessenvertretung Umgang mit 'Schwierigkeiten' Zielgruppe Das Seminar wendet sich an die Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragte, an Gleichstellungsbeauftragte und an Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros. Die Personenzahl ist auf maximal 16 begrenzt. Dieses Seminar ist keine Grundlagenschulung und kann daher Basiswissen 1 (oder eine vergleichbare Schulung) nicht ersetzen. Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns bitte an. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Die Vertrauensfrauen: Ihre Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten | |||||||||||||
Beschreibung
Auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten sind in kleinen Dienststellen, in Nebenstellen oder Teilen einer Dienststelle, die räumlich weit von dieser entfernt liegen, Vertrauensfrauen zu bestellen. (Nicht zu verwechseln mit den Vertrauenspersonen des Personal- oder Betriebsrats.)
Die Vertrauensfrauen haben eine wichtige Funktion: sie sind vor Ort die direkten Ansprechpartnerinnen für die Beschäftigten und für die zuständige Gleichstellungsbeauftragte. Wie sehen ihre Aufgaben konkret aus und zu welchen Themen können sie angesprochen werden? Wie gestaltet sich ihre 'Tätigkeit' – rechtlich und praktisch. Ziel des Seminars ist, die Vertrauensfrauen zu sachkundigen Ansprechpartnerinnen für die Dienststelle und die weiblichen (männlichen) Beschäftigten zu machen – und zu kompetenten Unterstützerinnen der Gleichstellungsbeauftragten. Ziele Ziele des Gesetzes; wo steht die Gleichberechtigung aktuell? Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Aufträge Aufgaben der Vertrauensfrau als Unterstützerin Ihre Rechte und ihre Pflichten Verhältnis Gleichstellungsbeauftragte – Vertrauensfrau – Dienststelle Die Vertrauensfrau als Ansprechperson für Beschäftigte Vernetzung Zielgruppe Das Seminar wendet sich an die Vertrauensfrauen sowie an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen. Die Gruppengröße ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Etikette am Arbeitsplatz - Grenzverletzende Verhaltensweisen und der Umgang mit ihnen | |||||||||||||
Beschreibung
Theorie und Praxis sind oft zweierlei. Trotz AGG sind immer noch viele Frauen (aber auch Männer) Opfer grenzverletzender Verhaltensweisen am Arbeitsplatz.
Sexuelle Diskriminierungen, entwürdigende Angriffe auf die persönliche Sphäre einzelner Kolleginnen und Kollegen kommen in fast allen Verwaltungen, Betrieben und Krankenanstalten vor, in denen Frauen und Männer zusammenarbeiten. Am Arbeitsplatz gehören sie zu den Tabu-Themen in Personalangelegenheiten. Werden Einzelfälle bekannt, tun sich die zuständigen Ansprechpersonen häufig sehr schwer bei der Entwicklung von Lösungen. Zudem erschwert das subjektive Empfinden von Frauen und Männern eine klar abgrenzbare Definition bestimmter Verhaltensweisen. Ziel des Seminars ist es, mehr Hintergrundwissen und Handlungssicherheit zu erwerben, um im Bedarfsfall Unsicherheiten bei der Lösung dieser Konflikte zu überwinden. Ziele Definitionen, §§ 1, 3 Abs. 4 AGG Formen, Ausmaß, Konsequenzen rechtliche Schritte und Möglichkeiten individuelle Handlungsmöglichkeiten im akuten Fall präventive Maßnahmen Zielgruppe Unser Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre StellvertreterInnen, an Vertrauensfrauen sowie an Beauftragte nach dem AGG. Freistellung und Kostentragung erfolgen auf der Grundlage von § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze sowie nach § 12 Abs. 1 AGG. Die Gruppengröße ist auf 16 Personen begrenzt. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Gesetzliche Regelungen zu Elterngeld,-zeit und Pflegezeit, Familienpflegezeit | |||||||||||||
Beschreibung
Die gesetzlichen Regelungen für Eltern und Pflegende haben sich 2015 verändert.
Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können Eltern das sogenannte ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Doch wer von den Neuerungen profitieren möchte, sollte die Kombinationsmöglichkeiten mit Bedacht wählen, denn die Tücke steckt im Detail. Die überarbeiteten Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit sind zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Auch Pflegende haben nun einen gesetzlichen Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebenden bzw. Dienststellen, sich für diese Vereinbarkeitsaufgabe Zeit zu nehmen. Für die Gleichstellungsbeauftragte sind das genügend Gründe, sich intensiver mit diesen gesetzlichen Regelungen zu beschäftigen und sie genauer kennenzulernen. Ziele Mutterschutzgesetz, Elterngeld- und Elternzeitgesetz Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen, an Vertrauensfrauen und Mitarbeitende sowie an Betriebs- und Personalratsmitglieder und alle Personen, die mit dem Thema Vereinbarkeit beauftragt sind. Die Gruppengröße ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze; § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den Vorschriften der LPersVG. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Gleichstellungsrelevante Mitwirkungstatbestände | |||||||||||||
Beschreibung
Bei 'personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen' hat die Gleichstellungsbeauftragte ein Informations- und Mitwirkungsrecht. So bestimmt es nicht nur § 25 BGleiG.
Der Gesetzgeber erwartet von der Dienststelle, dass sie die Gleichstellungsbeauftragte dafür unverzüglich und umfassend unterrichtet, ihr erforderliche Unterlagen so früh wie möglich zur Verfügung stellt und erbetene Auskünfte erteilt. Auf beiden Seiten besteht nicht immer Einverständnis darüber, um welche Mitwirkungstatbestände es sich dabei im Einzelnen handeln könnte. Auch über den Zeitpunkt der tatsächlichen Einbindung gibt es immer wieder Kontroversen. Das muss nicht so sein und ist wenig hilfreich für die gemeinsame Zielvorgabe aus §1 BGleiG, (ebenso den LGGs) der 'Umsetzung der Gleichstellung im Arbeitsleben'. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung erarbeitet unsere Referentin mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die gleichstellungsrelevanten Mitwirkungstatbestände. Ziele Was sind: - personelle Mitwirkungstatbestände - organisatorische Mitwirkungstatbestände - soziale Mitwirkungstatbestände Rechtsprechungsüberblick, Kommentierung, Literatur zum Thema Zeitpunkt und Umfang der Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten Konkrete Umsetzung vor Ort Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertretungen, an Vertrauensfrauen sowie an MitarbeiterInnen gem. § 29 Abs. 2 BGleiG. Die Gruppengröße ist auf 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Mediation für Gleichstellungsbeauftragte | |||||||||||||
Beschreibung
Konflikte sind in der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten das ’tägliche Brot’. Um den ihnen übertragenen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, setzen sie sich oftmals zwischen alle Stühle. Gleichzeitig entwickeln die Gleichstellungsbeauftragten Beratungskompetenzen oder bilden diese fort – im Kontakt mit den Beschäftigten und dem Arbeitgeber/Dienstherrn im Rahmen ihrer vielfältigen Aufgaben.
Ob Sie nun gebeten werden, Ihre Kompetenzen zur Konfliktklärung einzusetzen oder wieder mal zwischen den Stühlen sitzen: Mediation bzw. Grundgedanken der Mediation können bei der Bearbeitung eines Problems hilfreich sein. In dieser Qualifizierung werden wir mit Blick auf die Rolle und die rechtliche Stellung der Gleichstellungsbeauftragten prüfen, wo und wie Mediation genutzt werden kann. Mediation heißt übersetzt Vermittlung in Konflikten durch eine allparteiliche Person, die sich konstruktiv und unterstützend mit den Parteien auf den Weg begibt, eine gemeinsame Vereinbarung zu erarbeiten. Genutzt wird dazu ein Phasenmodell. Die Teilnehmenden werden dieses 5-Phasen-Modell kennenlernen und seine Wirkungsweise an Beispielen ausprobieren. Konflikten aus der eigenen Arbeit können dabei eingebracht werden. Darüber hinaus stellt unsere Referentin Ute Wellner Modelle zum Verständnis von Konflikten sowie Kommunikationsmethoden vor, die ebenfalls praktisch erprobt werden. Ziel der Qualifizierung ist es, ein kleines Handwerkzeug für den Gleichstellungsalltag zu erwerben. Ziele Schulungsinhalte: Konflikte sind normal! Vermittlung: was heißt das? Das Mediationsgespräch: 5-Phasen der Mediation - Einführungsphase: Motivation und Regeln - Bestandsaufnahme: Sichtweise der Konfliktparteien - Konflikterhellung: Verhandlung und Konfliktbearbeitung - Entwicklung von Lösungsideen und Alternativen - Übereinkunft, Abschlussphase und Umsetzung Kommunikationsmethoden kennenlernen und nutzen Konfliktkompetenzen erwerben Rituale nutzen Methoden: Gearbeitet wird mit Lehrvortrag, Diskussion, Einzel- und Gruppenarbeit, Fish-Bowl, Rollenspiel. Zielgruppe Die Qualifizierung richtet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen; Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros und Vertrauensfrauen. Die Qualifizierung ist auch für Gleichbehandlungsbeauftragte bzw. Beauftragte nach AGG geeignet. Die Gruppengröße liegt bei mindestens fünf und maximal zwölf Personen. Ihre Kreativität ist erwünscht, Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit (auch bei Rollenspielen) erforderlich. Sollten Sie sich darin unsicher sein, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze sowie nach § 12 Abs. 1 AGG. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Mediation für Gleichstellungsbeauftragte II - Handwerkszeug der Konfliktbearbeitung | |||||||||||||
Beschreibung
Im Mittelpunkt des Seminars 'Mediation für Gleichstellungsbeauftragte' stand das Kennenlernen der Grundgedanken der Mediation, das Ausprobieren des 5-Phasen-Modells und die Klärung des Nutzens und der Verwendbarkeit im Rahmen der (eigenen) Gleichstellungsarbeit.
In 'Handwerkszeug' geht es nun darum, vertiefend den Hintergrund konflikthafter Situationen zu verstehen, einzuordnen und ihm entsprechend zu begegnen. Die Teilnehmenden thematisieren das eigene Verhalten und versuchen gefundene Stärken und Schwächen in geeignete Strategien umzusetzen. Unsere Referentin Ute Wellner stellt u. a. die Arbeit mit dem Modell des Inneren Teams (nach Schultz von Thun und Thomann) vor, die die Teilnehmenden ausprobieren werden. Kollegiale Intervention ist eine weitere gute Möglichkeit, im Netzwerk oder im Kreis der Kolleginnen und Kollegen Sachverhalte und/oder die eigene Rolle zu beleuchten. Nach der Vermittlung der Theorie werden verschiedene Interventions-Modelle erprobt - wenn möglich an Fällen aus der Seminargruppe. Eine Vertiefung der Kommunikationsmethoden ergänzt die Woche. Ziele Stärken und Schwächen im Konflikt Arbeit mit dem Inneren Team 4-Felder-Modell Teufelskreis kollegiale Interventions-Modelle Vertiefung Kommunikationsmethoden Methoden: Lehrvortrag, Diskussion, Einzel- und Gruppenarbeit, Rollenspiel. In diesem Seminar wird an Beispielfällen aus der Literatur und der Praxis der Referentin gearbeitet. Fälle aus der Arbeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind erwünscht. Ihre Kreativität ist willkommen, Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit (auch bei Rollenspielen) erforderlich. Sollten Sie sich darin unsicher sein, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne. Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, an Vertrauensfrauen und Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros. Die Gruppengröße liegt bei maximal 12 Personen. Vorkenntnisse des Mediationsverfahrens werden bei allen Teilnehmenden vorausgesetzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Recht und Rechtsprechung für Gleichstellungsbeauftragte in 3 Modulen - Teil 1 - MuSchG, BEEG, PflegeZG, FPfZG | |||||||||||||
Beschreibung
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben in ihrer täglichen Arbeit regelmäßig mit rechtlichen Fragen zu tun. Umfangreiche Kenntnisse des Gleichstellungsrechts sind Voraussetzung und unabdingbar für eine erfolgreiche Arbeit.
Im Rahmen ihrer Beratung und Unterstützung von Frauen (und auch Männern) werden sie darüber hinaus mit Rechtsfragen aus dem Arbeitsalltag der Beschäftigten konfrontiert. Bei der Abgabe ihres Votums oder einer Stellungnahme sind Rechtskenntnisse oftmals hilfreich, zum Teil auch notwendig. In drei voneinander unabhängigen buchbaren Modulen vermittelt die Seminarreihe Einblick in gesetzliche Regelungen, die alle Gleichstellungsbeauftragten mal mehr, mal weniger beschäftigen. Am Anfang jeden Moduls steht immer die Frage nach dem Beratungsauftrag aus rechtlicher Sicht. Daran schließen sich zwei Themen an, zu denen Fälle aus dem persönlichen Alltag eingebracht werden können. Ziele Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte als ’rechtliche’ Beraterin Mutterschutz- und Elternzeit Pflege- und Familienpflegezeit Aktuelles aus der Rechtsprechung Zielgruppe Die unabhängig voneinander buchbaren Module unserer Seminarreihe wenden sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, ihre Stellvertreterinnen und an Vertrauensfrauen, die sich neu oder immer wieder mit rechtlichen Fragen in ihrer Arbeit beschäftigen müssen. Grundkenntnisse sind hilfreich, werden aber nicht vorausgesetzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs.1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. |
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Recht und Rechtsprechung für Gleichstellungsbeauftragte in 3 Modulen - Teil 2 - TzBfG, unter Berücksichtigung von BEEG und FPfZG | |||||||||||||
Beschreibung
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben in ihrer täglichen Arbeit regelmäßig mit rechtlichen Fragen zu tun. Umfangreiche Kenntnisse des Gleichstellungsrechts sind Voraussetzung und unabdingbar für eine erfolgreiche Arbeit.
Im Rahmen ihrer Beratung und Unterstützung von Frauen (und auch Männern) werden sie darüber hinaus mit Rechtsfragen aus dem Arbeitsalltag der Beschäftigten konfrontiert. Bei der Abgabe ihres Votums oder einer Stellungnahme sind Rechtskenntnisse oftmals hilfreich, zum Teil auch notwendig. In drei voneinander unabhängigen buchbaren Modulen vermittelt die Seminarreihe Einblick in gesetzliche Regelungen, die alle Gleichstellungsbeauftragten mal mehr, mal weniger beschäftigen. Am Anfang jeden Moduls steht immer die Frage nach dem Beratungsauftrag aus rechtlicher Sicht. Daran schließen sich zwei Themen an, zu denen Fälle aus dem persönlichen Alltag eingebracht werden können. Ziele Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte als ’rechtliche’ Beraterin Teilzeit-Regelungen mit Gleichstellungsbezug Befristung nach TzBeFG und weiteren Regelungen Aktuelles aus der Rechtsprechung Zielgruppe Die unabhängig voneinander buchbaren Module unserer Seminarreihe wenden sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, ihre Stellvertreterinnen und an Vertrauensfrauen, die sich neu oder immer wieder mit rechtlichen Fragen in ihrer Arbeit beschäftigen müssen. Grundkenntnisse sind hilfreich, werden aber nicht vorausgesetzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs.1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. |
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Recht und Rechtsprechung für Gleichstellungsbeauftragte in 3 Modulen - Teil 3 - §§ 1, 5, 7, 11 AGG, § 3 Abs. 4 AGG | |||||||||||||
Beschreibung
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben in ihrer täglichen Arbeit regelmäßig mit rechtlichen Fragen zu tun. Umfangreiche Kenntnisse des Gleichstellungsrechts sind Voraussetzung und unabdingbar für eine erfolgreiche Arbeit.
Im Rahmen ihrer Beratung und Unterstützung von Frauen (und auch Männern) werden sie darüber hinaus mit Rechtsfragen aus dem Arbeitsalltag der Beschäftigten konfrontiert. Bei der Abgabe ihres Votums oder einer Stellungnahme sind Rechtskenntnisse oftmals hilfreich, zum Teil auch notwendig. In drei voneinander unabhängigen buchbaren Modulen vermittelt die Seminarreihe Einblick in gesetzliche Regelungen, die alle Gleichstellungsbeauftragten mal mehr, mal weniger beschäftigen. Am Anfang jeden Moduls steht immer die Frage nach dem Beratungsauftrag aus rechtlicher Sicht. Daran schließen sich zwei Themen an, zu denen Fälle aus dem persönlichen Alltag eingebracht werden können. Ziele Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte als ’rechtliche’ Beraterin Das AGG im Stellenbesetzungsverfahren gemäß § 1, 5, 7, 11 AGG Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gemäß § 3 Abs. 4 AGG Aktuelles aus der Rechtsprechung Zielgruppe Die unabhängig voneinander buchbaren Module unserer Seminarreihe wenden sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, ihre Stellvertreterinnen und an Vertrauensfrauen, die sich neu oder immer wieder mit rechtlichen Fragen in ihrer Arbeit beschäftigen müssen. Grundkenntnisse sind hilfreich, werden aber nicht vorausgesetzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs.1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. |
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Rhetorik für Gleichstellungsbeauftragte - sicher und souverän überzeugen | |||||||||||||
Beschreibung
Sprache ist ein wichtiges Instrument in der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten. Wir geben Informationen weiter, skizzieren unsere Ideen und argumentieren in kleinen und großen Gesprächsrunden. Und nicht immer sehen die Reaktionen so aus, wie wir uns das vorgestellt haben oder wünschen.
Doch wie gelingt das – eine klare Rede zu halten, die Inhalte strukturiert zu transportieren und Argumente überzeugend einzubringen? Und dabei noch souverän zu wirken und sich auch gelassen zu fühlen? In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen dafür hilfreiche Techniken und erproben sie direkt in zahlreichen praktischen Übungen. Sie profitieren vom kollegialen Feedback der Gruppe und erhalten die Chance, ihre rhetorischen Fähigkeiten professionell zu erweitern. Ziele Aufbau einer Rede und Argumentation bewusster Sprachstil Körpersprache vor Publikum und vor Kamera und Bildschirm Selbstsicherheit und Umgang mit Stresssituationen Stimme und Atmung Spontane Reden Bitte bringen Sie Reden aus Ihrer Gleichstellungsarbeit mit. Methoden: Inhaltliche Impulse, Kleingruppenarbeit, Reden vor kleiner und großer Gruppe mit Feedback, moderierte Plenumsrunden. Ihre Kreativität ist erwünscht, die Bereitschaft zur Mitarbeit auch bei den praktischen Übungen unbedingt erforderlich. Sollten Sie sich darin unsicher sein, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne. Zielgruppe Unser Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre StellvertreterInnen sowie an Vertrauensfrauen. Die Gruppengröße ist auf maximal 12 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. Anmeldeschluss: Um für die Teilnehmenden eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt in der Regel 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Tarifrecht für Gleichstellungsbeauftragte - Teil 1 | |||||||||||||
Beschreibung
In der täglichen Praxis werden Gleichstellungsbeauftragte immer wieder auch mit tarif- und arbeitsrechtlichen Problemen und Fragestellungen konfrontiert. Hier heißt es zu erkennen, welche Normen anzuwenden sind und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und Grenzen in der konkreten Situation bestehen.
Unser Seminar bereitet durch Fallbesprechungen auf den Umgang mit tarif- und arbeitsrechtlichen Normen im öffentlichen Dienst vor und legt den Fokus auf die Themenbereiche, die vornehmlich in der Gleichstellungsarbeit eine Rolle spielen. Teil 1 legt dabei die inhaltlichen Schwerpunkte auf die Aspekte Tarifvertrag und Tarifrecht, Eingruppierung und Entgeltgleichheit, Arbeitszeit und Tarifvertrag sowie auf tarifrechtliche Fragen rund um Urlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung. Es besteht die Möglichkeit, eigene Fälle aus der Praxis einzubringen und zu besprechen. Ziele Tarifvertrag und Tarifrecht - Wie gehe ich an ein rechtliches Problem heran? - Verhältnis Tarifrecht – Gesetz – Dienstvereinbarung: Wann gilt der Tarifvertrag? Wann nicht? Eingruppierung und Entgeltgleichheit - Grundsätze zur Eingruppierung nach den Tarifverträgen - Grundsätze zur Einstufung nach den Tarifverträgen - Übertragung höherwertiger Tätigkeiten: - vorübergehend - hineinwachsen Arbeitszeit und Tarifvertrag - Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit - Überstunden und Mehrarbeit - Teilzeitregelungen der Tarifverträge Urlaub, Sonderurlaub, Arbeitsbefreiung - Grundsätze - tarifvertragliche Besonderheiten Zielgruppe Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen sowie an Vertrauensfrauen. Die Gruppengröße ist auf maximal 16 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs.1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. |
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Tarifrecht für Gleichstellungsbeauftragte - Teil 2 | |||||||||||||
Beschreibung
Da Gleichstellungsbeauftragte in ihrer Tätigkeit auch mit tarif- und arbeitsrechtlichen Problemen und Fragestellungen konfrontiert werden, sollten sie sich darüber informieren, welche gesetzliche Normen anzuwenden sind und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Situation bestehen.
Auch in Teil 2 konzentrieren wir uns auf die Themenbereiche, die in der Gleichstellungsarbeit vorrangig eine Rolle spielen. Einen Schwerpunkt bildet die Betrachtung des Arbeitsvertrags und der allgemeine Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus werden wir folgende Fragen bearbeiten: Was ist bei Versetzungen, Abordnungen, Zuweisung und Personalgestellung zu beachten? Welche Pflichten bestehen gegenüber erkrankten Tarifbeschäftigten? Welche Aspekt sind bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst unter tarifrechtlichen Gesichtspunkten bedeutsam? Durch die Fallbesprechungen bereitet unsere Referentin Petra Woocker die Teilnehmerinnen auf den Umgang mit tarif- und arbeitsrechtlichen Normen im öffentlichen Dienst vor. Es besteht die Möglichkeit, eigene Fälle aus der Praxis einzubringen und zu besprechen. Ziele Arbeitsvertrag, allgemeine Arbeitsbedingungen nach dem Tarifrecht - Schriftform - Probezeit - Nebentätigkeit - ärztliche Untersuchungen - Personalakten Versetzung, Abordnung, Umsetzung, Personalgestellung Krankheit im Arbeitsverhältnis - Grundsätze - tarifvertragliche Besonderheiten Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Besonderheiten befristeter Arbeitsverhältnisse: ohne Sachgrund; mit Sachgrund - Beendigung bei Rentenbezug - Auflösungsvertrag - Kündigung Zielgruppe Auch Teil 2 unseres Tarifrechtsseminars wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen sowie an Vertrauensfrauen. Der Besuch des ersten Teils ist für die Teilnahme nicht erforderlich. Die Gruppengröße liegt zwischen sechs und maximal 16 Personen. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. |
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Teilzeit - quer Beet - Gesetzliche Regelungen, Rechtsprechung, Erfahrungsaustausch | |||||||||||||
Beschreibung
Kein Gleichstellungsgesetz ohne Regelungen zur Teilzeit. Kein Gleichstellungsbüro, das sich nicht mit dieser Thematik schon in irgendeiner Form beschäftigen musste.
Deshalb widmen wir der Teilzeit einen vollen Tag und beleuchten das Thema von allen Seiten: Welche Regelungen gibt es und wie sind sie anzuwenden? Unter welchen Aspekten hat das Haus mit gleichstellungsrelevanter Teilzeit zu tun? Und viele weitere Fragen - auch aus dem Kreis der Teilnehmenden. Ziel des Tages soll es sein, Fakten und Erfahrungen zu bündeln und so die Teilnehmenden fit zu machen im Themenfeld Teilzeit. Ziele Sammeln mitgebrachter Fragen Darstellung der gesetzlichen Regelungen Rechtsprechung 'Teilzeit vor Ort' und die Gleichstellungsbeauftragte Erfahrungsaustausch Zielgruppe Unser Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, ihre Stellvertretung, an Vertrauensfrauen, Personal- und Betriebsratsmitglieder sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle/Institution, die dem Thema befasst sind. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs.1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze sowie nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den Vorschriften der LPersVG. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, gibt es einen Anmeldeschluss. Er liegt in der Regel 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss noch keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Verhandlungstraining für Gleichstellungsbeauftragte | |||||||||||||
Beschreibung
Jede Kommunikationssituation, in der zwei oder mehrere Personen mit (teilweise) unterschiedlichen Interessen eine gemeinsame Vereinbarung anstreben, ist eine Verhandlung.
Verhandlungen gehören zum Arbeitsalltag der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten. In manche gehen wir entspannt hinein und erreichen ohne große Anstrengung das angestrebte Wunschergebnis. In anderen Fällen will es uns nicht gelingen, mit der Gegenseite einen produktiven Dialog zu führen. Anstatt unserem eigenen Weg zu vertrauen und eine für alle zufriedenstellende Lösung anzustreben, steigen wir dann allzu oft in den Kampf um die Durchsetzung von Positionen ein. Oder wir versuchen, durch freundliches Entgegenkommen unser Gegenüber zu Zugeständnissen zu bewegen. Keine dieser Lösungsalternativen verspricht mittelfristig eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Sach- und interessenorientierte Verhandlungen führen in der Regel zu zufriedenstellenden, von allen Beteiligten anerkannten Ergebnissen, die nachhaltig wirken. Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um in dieser Weise produktiv zu verhandeln? Zentrale Kompetenzen sind vertiefte Kenntnisse moderner Verhandlungstechniken und ein souveränes Vertrauen in die eigenen Interessen und Ziele. Unsere Trainerin Petra Kastenholz vermittelt theoretische Grundlagen, gibt zahlreiche Anregungen und unterstützt Sie bei praktischen Übungen. Was sind Ihre persönlichen Vorteile? -- In diesem Workshop reflektieren Sie Ihren eigenen Verhandlungsstil und können erfolgreiche neue Verhandlungstechniken erproben. -- Sie trainieren das Überwinden interner und externer Widerstände im Verhandlungsprozess und erarbeiten sich individuelle Möglichkeiten zur souveränen Verhandlungsführung. -- Sie haben die Gelegenheit eine Verhandlungssituation aus Ihrem Arbeitskontext vorzubereiten oder den Umgang mit einem/einer schwierigen Verhandlungspartner/in zu üben. Ziele Verschiedene Verhandlungsstile kennenlernen Die Alternative zum Positionsgerangel bzw. dem Feilschen um Positionen: Verhandlungsführung nach dem Harvard-Konzept Verhandlungsvorbereitung Entwickeln von Entscheidungsalternativen Kommunikation in der Verhandlung Verhandlungsergebnisse aktiv gestalten Wie Sie Ihr Gegenüber motivieren, Ihnen und Ihren Interessen zu folgen Umgang mit Emotionen und Widerständen Methoden: visualisierte Kurzreferate, kollegialer Austausch, Übungen zu zweit, Gruppenarbeit, lernen an konkreten Beispielen. Ihre Kreativität ist erwünscht, Ihre Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit, auch bei praktischen Übungen, erforderlich. Sollten Sie sich darin unsicher sein, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne. Zielgruppe Zielgruppe: Unser Verhandlungstraining wendet sich an Gleichstellungsbeauftragte und ihre StellvertreterInnen, an Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros und Vertrauensfrauen - und ist auch für Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle nach AGG geeignet. Die Gruppengröße liegt bei mindestens sechs und maximal 12 Personen. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze sowie nach § 12 Abs. 1 AGG. Anmeldeschluss: Um für die Teilnehmenden eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, gibt es einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt in der Regel 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Coaching | |||||||||||||
Beschreibung
Als Gleichstellungsbeauftragte unterstützen Sie Frauen bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Sie organisieren, streiten, netzwerken, verhandeln, initiieren, Sie machen Mut und stehen Ihren Kolleginnen (und Kollegen) mit Rat und Tat zur Seite.
Doch manchmal wird Ihnen die Kraft fehlen an einer weiteren Stelle für die Ratsuchenden zu kämpfen. Ein anderes Mal werden Sie möglicherweise wahrnehmen, dass Sie mit Ihrem ’Latein’ am Ende sind. Was tun? In unserem Workshop möchten wir Ihre Beratungskompetenz um eine klienten- und lösungsorientierte Form der Beratung erweitern, dem Coaching. Beim Coaching geben die beratenden Personen keine Lösung vor. Stattdessen unterstützen sie die Ratsuchenden dabei, sich die individuell passenden Lösungswege zu erarbeiten, und begleiten sie auf diesen Wegen bis zum Ziel. Die Ratsuchenden übernehmen dabei die Verantwortung für ihre Themen bzw. Probleme. Mit den eigenverantwortlich erarbeiteten Lösungen können sie sich stärker identifizieren und für deren Umsetzung besser engagieren, als für vorgegebene Strategien. Ziele Was sind Ihre persönlichen Vorteile? Sie lassen die Probleme anderer nicht mehr so nahe an sich heran (Work-Life-Balance); Sie finden hinter den genannten (vordergründigen) Problemstellungen schneller das ursächliche Thema heraus; Sie werden eher zu Lösungen kommen, die die Ratsuchenden umsetzen können; Sie werden entspannter im Umgang mit schwierigen Menschen; es wird weniger Missverständnisse und Grabenkämpfe mit beratungsresistenten Kolleginnen (und Kollegen) geben; Sie finden mit weniger Aufwand nachhaltige Lösungen und erzielen bessere Verhandlungsergebnisse; Sie sind in der Lage, sich und andere auf eine Metaebene (’Vogelperspektive’) zu führen, um so die verschiedenen Facetten zu betrachten und alternative (Lösungs-) Wege zu entwickeln, Sie erweitern Ihre Beratungskompetenz und Methodenvielfalt. Schulungsinhalte: Psychologisches Hintergrundwissen Kommunikations- und Fragetechniken Entwickeln von Visionen – Zielen – Handlungsoptionen Wie anders sind der oder die andere? Moderationsmethoden Umgang mit Konflikten Vorgehensweise: Nach den theoretischen Einheiten folgen praktische Übungen, in denen die Theorie umgesetzt und gefestigt wird. Sie erhalten die Möglichkeit, in einem offenen Lernklima Methoden und Verhaltensoptionen auszuprobieren und zu trainieren. Ihre Kreativität ist erwünscht, Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit (auch bei praktischen Übungen) erforderlich. Sollten Sie sich darin unsicher sein, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne. Zielgruppe Unser Workshop wendet sich an Gleichstellungsbeauftragte und ihre StellvertreterInnen, Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros und Vertrauensfrauen - und ist auch für Beauftragte nach AGG geeignet. Die Gruppengröße liegt bei sechs bis zwölf Personen. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze sowie nach § 12 Abs. 1 AGG. Anmeldeschluss: Um für die Teilnehmenden eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, gibt es einen Anmeldeschluss. Er liegt in der Regel 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss noch keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Das Auswahlverfahren: Stellenausschreibung, Auswahlgespräch, Entscheidung | |||||||||||||
Beschreibung
Gleichstellungsbeauftragte verbringen viel Zeit mit und in Auswahlverfahren. Es handelt sich dabei um personelle Angelegenheiten, an denen Gleichstellungsbeauftragte nach jeder gesetzlichen Regelung (BGleiG, LGG) mitzuwirken haben.
In diesem Workshop werden - unter Einbeziehung der rechtlichen Rahmenbedingungen - die einzelnen Schritte der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten dargestellt und anhand der üblichen Verfahrensweisen ihrer Einbindung im Haus diskutiert. Auf dieser Basis tauschen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer strategische Überlegung darüber aus, wie die Umsetzung gelingen kann. Ein weiteres Ziel des Workshops ist die Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Verhaltensweisen von Bewerber*innen. Ziele Rechtliche Rahmenbedingungen: BGleiG, LGG, AGG Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten im Verfahren Das Bewerbungsgespräch und die Gleichstellungsbeauftragte Aspekt 'geschlechtsspezifisch' Zielgruppe Der Workshop wendet sich an Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, Vertrauensfrauen, Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros sowie an Mitarbeitende der Personalverwaltung. Die Gruppengröße ist auf maximal zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Der Gleichstellungsplan: Ziele und Maßnahmen | |||||||||||||
Beschreibung
Gleichstellungspläne sind Personalentwicklungspläne. Personalverantwortliche müssen sich gemeinsam mit ihren Gleichstellungsbeauftragten der Aufgabe stellen, vorausschauend in die kommenden (meist vier) Jahre zu blicken.
Es gilt konkrete Ziele zu formulieren: Wo möchte/muss sich die eigene Institution in der Frage der Gleichberechtigung von Mann und Frau und beim Thema Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie dann wiederfinden? Die dafür notwendige Erstellung einer Bestandsaufnahme mit anschließender Analyse der Ergebnisse ist die Basis. Darauf aufbauend gilt es Ziele zu bestimmen und zu formulieren. Sind die Ziele gesetzt, heißt es zu klären, welche begleitenden Maßnahmen zum Ziel führen. Wie können sie im Plan festgeschrieben, wie konkret umgesetzt werden? Zu diesen und weiteren Fragen ist die Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten in der Regel unerlässlich. Von ihren Erfahrungen und Ideen profitiert das Haus. In unserem Workshop können Ziele und konkrete Maßnahmen aus den Gleichstellungsplänen der Teilnehmenden in kollegialer Runde zur Diskussion gestellt werden. Gemeinsam sollen Maßnahme-Ideen für mögliche Ziele entwickelt werden. Unsere Referentin Ute Wellner stellt best practice Beispiele vor. Ziele Bestimmung von Zielen nach Gleichstellungsrecht Entwicklung von Maßnahmen zu den verschiedenen Handlungsfeldern best practice Beispiele Erfahrungsaustausch Zielgruppe Der Workshop wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen, an Vertrauensfrauen sowie alle Personen, die darüber hinaus am Gleichstellungsplan mitarbeiten. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Die Frauenversammlung | |||||||||||||
Beschreibung
Jedes Jahr finden überall im öffentlichen Dienst wie auch in der Privatwirtschaft, den Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen Versammlungen der weiblichen Beschäftigten statt – eingeladen von der Gleichstellungsbeauftragten, dem Gleichstellungs- oder Frauenbüro. Die Versammlung soll mindestens einmal im Jahr stattfinden und den weiblichen Beschäftigten die Gelegenheit geben, sich miteinander über den Umgang mit Gleichstellung vor Ort auszutauschen.
Dazu gibt es viele Möglichkeiten: ob es ein Bericht der Gleichstellungsbeauftragten über Erreichtes und zukünftige Aufgaben ist, ein Vortrag zu einem Spezialthema oder anstehende Veränderungen vor Ort, die unter einem weiblichen Gesichtspunkt angeschaut werden – das hängt von verschiedenen Gegebenheiten ab. Die Gleichstellungsbeauftragte und ihr Team stellen sich jedes Mal auf’s Neue die Frage: was macht Sinn? Und dann gilt es, die Veranstaltung zu organisieren. Wer macht was, wann und wo – und eben wie? Eine gelungene Frauenversammlung gibt dem Gleichstellungsteam Input und Stärke für die weitere Umsetzung des Gleichstellungsauftrags vor Ort. Ziel des Workshops: Die Teilnehmerinnen begeben sich auf die Suche nach Themen und dem möglichen Setting. Für die zu berücksichtigenden Formalien erarbeiten sie sich eine To-Do-Liste. Erfahrungsaustausch, best practice Beispiele, ergänzt um visualisierende Arbeitstechniken begleiten die Teilnehmerinnen durch den Workshop. Ziele Rückblick – was war, was ist, wie geht es weiter? Was gibt es andernorts? Themencluster: Aktuelles, Attraktives, Gewichtiges Setting To-Do-Liste: welche Formalien sind zu beachten? Zielgruppe Unser Workshop wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, an Vertrauensfrauen und Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros. Die Gruppengröße ist auf maximal zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie - wie sieht es mit der Pflege aus? | |||||||||||||
Beschreibung
Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Thema in vielen Häusern im öffentlichen Dienst wie in der Privatwirtschaft. Verbindliche Regelungen sowie Verfahrensweisen sind in Dienst- und Betriebsvereinbarungen etc. festgeschrieben und können von den Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Viele Verwaltungen/Unternehmen sind zertifiziert mit dem Audit Familie und Beruf.
Aber um was geht es konkret unter dem Gesichtspunkt familiengerechte Arbeitszeiten? Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass einem anderen Aspekt, nämlich dem Thema Vereinbarkeit und Pflege von Angehörigen (bisher) wenig bis kein Raum gegeben worden ist. Seit einiger Zeit gibt es rechtliche Regelungen, aber wie kann eine für alle Seiten realisierbare Umsetzung vor Ort erfolgen? In diesem Workshop erarbeiten Teilnehmerinnen und Teilnehmer mögliche Ansätze für die Gleichstellungsarbeit und tauschen sich über Kooperationen und Umsetzung aus. Bestehende Regelungen sind bitte zum Workshop mitzubringen. Gender und Care – auch ein Thema in der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten! Ziele Bestandsaufnahme allgemein (aktuelle Studien etc.) Bestandsaufnahme in der Dienststelle / im Unternehmen Grundlagen: Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz Gleichstellungsinitiative: 'Vereinbarkeit und Pflege' vor Ort Zielgruppe Der Workshop wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen, an Vertrauensfrauen, Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros, an Betriebs- und Personalratsmitglieder sowie an Mitarbeitende aus dem Personalbereich. Die Gruppengröße ist auf maximal 12 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG bzw. den entsprechenden Paragraphen der Ländergesetze, nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG sowie nach § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Die Vertrauensfrauen - ihre Beteiligung im Personalauswahlverfahren | |||||||||||||
Beschreibung
Die Vertrauensfrauen dürfen auf Wunsch und nach eigener Zustimmung Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort übernehmen.
Ausdrücklich regelt das Gesetz ihre Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (§ 26 Abs. IV S. 3 BGleiG). Vielfach wird das gesamte Personalauswahlverfahren (mit Ausnahme des Votums ) auf die örtliche Vertrauensfrau übertragen. Wichtig ist daher neben einer korrekten Einbindung durch die Dienststelle, dass die Vertrauensfrau ihre Rechte und Pflichten im Verfahren kennt, um diese entsprechend einfordern und umsetzen zu können. Neben rechtliche Fragen erarbeitet unsere Referentin mit den Teilnehmerinnen auch das strategische Vorgehen sowie die Rhetorik im konkreten Vorstellungsgespräch. Ein weiteres Ziel des Workshops ist die Schärfung des eigenen Blicks für geschlechtsspezifische Verhaltensweisen von BewerberInnen. Ziele Rechtliche Rahmenbedingungen und die Beteiligung / Mitwirkung im Verfahren Das Vorstellungsgespräch Aspekt 'geschlechtsspezifisch' Zielgruppe Das Seminar wendet sich an die Vertrauensfrauen nach dem Gleichstellungsgesetz sowie an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre StellvertreterInnen. Die Gruppengröße ist auf maximal zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs. 1 BGleiG. |
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Workshop: Es könnte Mobbing sein ... | |||||||||||||
Beschreibung
Formal betrachtet sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nicht Ansprechpersonen bei Mobbing.
Die Praxis sieht oft anders aus. Ein Beispiel: Eine Beschäftigte bittet um ein Beratungsgespräch zum Thema Teilzeit. Im Gespräch kommen Probleme zur Sprache, die auf Mobbing hindeuten. Entscheidet sich die Gleichstellungsbeauftragte dafür, die Ratsuchende zu begleiten, sollte sie sich mit der Thematik bereits auseinandergesetzt haben. Mobbing wird nicht zu unrecht häufig als das Phänomen Mobbing betitelt, denn der Begriff beschreibt einen komplexen Sachverhalt, der schwer zu fassen ist. Wie erkenne ich, dass es sich bei Verhaltensweisen, die von ratsuchenden Personen beschriebenen werden, um Mobbing handelt? Was kann in diesem Fall getan werden? Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Betroffenen selber und welche die AnsprechpartnerInnen mit einer dienstlichen oder betrieblichen Funktion, bei denen sie Rat suchen – wie die Gleichstellungsbeauftragte? Unser Workshop bietet Hintergrundwissen und Orientierungshilfen. Ziele Was beinhaltet der Begriff Mobbing? Typische Verlaufsformen von Mobbing Handlungsmöglichkeiten der Beteiligten Welche Hilfestellung bieten rechtliche Vorschriften? Besser Prävention! - Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Zielgruppe Unser Workshop wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen, an Vertrauensfrauen sowie an Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle nach AGG. Die Gruppengröße ist auf maximal zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze bzw. nach § 12 Abs. 1 AGG. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Gleichstellungsplan von A bis Z | |||||||||||||
Beschreibung
'Der Gleichstellungsplan dient der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes und ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung' heißt es in § 11 des BGleiG.
Alle Gleichstellungsgesetze beinhalten die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gleichstellungsplans. Seine Erstellung berücksichtigt vier Ebenen: auf der Grundlage eines zu erstellende Datenteils, der die Situation der Beschäftigten wiedergibt, macht die anschließende Interpretation die Gleichstellungsdefizite sichtbar. Im nächsten Schritt werden Zielvorgaben für die Zukunft formuliert und schließlich Maßnahmen für deren Umsetzung vereinbart. Der Gleichstellungsplan bildet so die Basis für den Arbeitsauftrag der Gleichstellungsbeauftragten und liefert die Kriterien für das Gleichstellungscontrolling. Der ’eigene’ Frauenförder- oder Gleichstellungsplan ist ein wichtiges Planungs- und Kontrollinstrument für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Die Teilnehmerinnen erschließen sich dieses Instrument der Gleichstellungsarbeit anhand aktueller Pläne – gerne auch an den eigenen, die zum Workshop mitgebracht werden können. Ziele Gesetzliche Vorgaben Struktur des Gleichstellungsplans Umsetzung von Gleichstellungsplänen Anpassung an aktuelle Entwicklungen Funktion der Gleichstellungsbeauftragten Zielgruppe Der Workshop richtet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen, Vertrauensfrauen, Mitglieder des Personalrats sowie an alle Personen, die darüber hinaus an einem neu zu erstellenden Gleichstellungsplan mitarbeiten oder die regelmäßigen Anpassungen kontrollieren. Die Gruppengröße ist auf 12 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze sowie nach § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den Vorschriften der LPersVG. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Reflexion Gleichstellungsrecht | |||||||||||||
Beschreibung
Es gibt verschiedene Gründe das eigene Gleichstellungswissen zu reflektieren und zu aktualisieren.
Ein Grund ist die Novellierung des für das eigene Haus geltenden Gesetzes. Ein anderer kann die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung zum Thema Gleichstellung / Gleichstellungsbeauftragte sein. Darüber hinaus ist es wichtig, sich im Arbeitsalltag mit seinen wiederkehrenden Routinen und Anforderungen Zeit zu nehmen und 'mal wieder draufzuschauen', sich mit Kolleginnen auszutauschen, Verfahrensweisen und Üblichkeiten des Hauses aus rechtlicher Sicht zu reflektieren. Unser Workshop bietet dazu den geeigneten Rahmen. Ziele News – 'mein' Gleichstellungsrecht Besondere Fragestellungen aus den Gesetzen Neue Rechtsprechung Der Gleichstellungsalltag … Zu Beginn klären wir die konkreten Inhalte miteinander. Zielgruppe Der Workshop wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, an Vertrauensfrauen sowie an Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs.1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. |
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Workshop: Schreibwerkstatt für Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungsbüros | |||||||||||||
Beschreibung
Das leere Dokument leuchtet weiß auf dem Bildschirm – und viele, viele Informationen, schwirren im Kopf herum: Irgendwie fügt sich das manchmal nicht zusammen. Allzu viel Zeit steht auch nicht zur Verfügung, schließlich stehen heute noch Vorstellungsgespräche an und ein Votum gilt es auch noch zu verfassen. Doch die Redaktion der Beschäftigtenzeitschrift will spätestens morgen den Artikel der Gleichstellungsbeauftragten haben. Redaktionsschluss!
So oder so ähnlich stellt sich der Schreiballtag für viele Gleichstellungsbeauftragte und ihre Teams dar. Das bereitet Stress und nimmt die Freude am schriftlichen Kommunizieren. Dabei ist genau das – neben anderen Dingen – so wichtig für den Erfolg der eigenen Gleichstellungsarbeit. Denn damit können wir Hintergründe und Beweggründe erklären, Verständnis wecken und Unterstützung mobilisieren sowie schlicht: informieren. Dieser Workshop soll Ihnen in entspannter und geschützter Atmosphäre Gelegenheit geben, einen einfachen Zugang zum Handwerk des Textens zu finden und so das Schreiben für sich zu entdecken: für Newsletter oder Intranet ebenso wie für Votum oder Vortrag. Unser Workshop soll Ihnen mit theoretischen Tipps und praktischen Übungen dabei helfen, die Schreibblockade zu brechen und erste Ansätze einer Schreibroutine zu entwickeln. Ziel ist, Techniken von Profis kennenzulernen und diese für die eigene hausinterne Öffentlichkeitsarbeit auszuprobieren. Dabei geht es auch um effiziente Fertigkeiten und Handgriffe, die dabei helfen, Zeit und Nerven zu schonen. Ziele Werkbank I: Zielgruppen und Themenauswahl Werkbank II: Textgattung und Gestaltungsmittel Werkbank III: Überwinden der Blockade – Schreibtechniken und Schreibroutine Methodik: Erfahrungsaustausch, Best-Practice-Beispiele, visualisierende Arbeitstechniken sowie Werkstatteinheiten mit Schreibübungen. Zielgruppe Unser Workshop wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen, Vertrauensfrauen und Mitarbeitende in Gleichstellungsbüros. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs.1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. |
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Workshop: Weibliche und männliche Kommunikation - Die Gleichstellungsbeauftragte als Mittlerin zwischen einer weiblich und einer männlich geprägten Sphäre der Arbeitswelt | |||||||||||||
Beschreibung
Zum Thema:
In Unternehmen und Dienststellen arbeiten Frauen lösungsorientiert, sie informieren, kommunizieren, delegieren, motivieren und übernehmen bereitwillig weitere Aufgabenfelder. Die angemessenen Führungspositionen und den damit verbundenen Respekt erhalten sie allerdings deutlich seltener als ihre männlichen Kollegen. Zwei wichtige Faktoren, die nichts mit Leistung zu tun haben, werden von Frauen häufig unterschätzt: Sprache und Auftreten. Gemeint sind in diesem Kontext die unterschiedlichen Systeme der sogenannten horizontalen und vertikalen Kommunikation. Zwei Beispiele: Was passiert, wenn Sie sich in einer Diskussion zurücknehmen, weil Sie es unhöflich finden, Ihrem Gegenüber ins Wort zu fallen, Ihr Gesprächspartner dagegen nimmt sich die Freiheit, Sie ständig zu unterbrechen und sieht das als Demonstration seiner höheren Position an? Was folgt daraus, wenn Sie als nette Geste einem Kollegen einen Kaffee mitbringen und der interpretiert Ihre Freundlichkeit als Akzeptanz Ihres Tiefstatus, d. h. als Anerkennung seiner hierarchischen Überlegenheit? Vielen Frauen fällt es schwer, ihre Position in einem System vertikaler Kommunikation angemessen zu vertreten. Und das gilt auch für Gleichstellungsbeauftragte und hat für sie besonderes Gewicht. Denn qua Amt sind sie gefordert für ihr Engagement zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Dienststelle BündnispartnerInnen zu finden, den Gedankenaustausch immer wieder neu zu beleben und sich Respekt und Gehör zu verschaffen. Gleichstellungsbeauftragte müssen das männliche Vorgehensmodell nicht teilen oder wertschätzen, aber sie sollten dieses andere Kommunikationsverhalten, diese andere Sprache (jenseits von Worten) erkennen und verstehen. Vergleichbar mit einer Fremdsprache, die wir lernen, um sie in bestimmten Situationen zur Verständigung einzusetzen. Wie aber können Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte diese unvertraute männliche Sprache nutzen, ohne dabei die Ziele und Wertmaßstäbe ihrer Arbeit aufzugeben? In unserem Workshop werden wir uns mit viel Freude beim Lernen und Ausprobieren diesem spannenden Thema widmen. Ziele Themenschwerpunkte: Typisch männlich versus typisch weiblich - Kommunikationsmuster und -strategien - Dominanzhierarchie versus Geltungshierarchie - Beziehungsbotschaft versus Statusbotschaft - positive Absichten hinter typisch weiblichen und typisch männlichen Vorgehensmodellen - Harmonie oder Respekt versus Harmonie und Respekt Regeln im Arbeitsalltag der Gleichstellungsbeauftragten - Spielregeln im Arbeitsalltag erkennen und einsetzen - Führungsstrategien - Stufen der Kommunikation Status - Hoch- und Tiefstatus - Erkennen und Darstellen von Status Vom aktuellen Auftreten zur angestrebten Außenwahrnehmung - Wie bin ich? Wie werde ich wahrgenommen? - Wie will ich wahrgenommen werden? Welchen Eindruck will ich vermitteln? - Aktueller und angestrebter Umgang mit Respekt, Macht und Hierarchie - Aktueller und angestrebter Umgang mit den eigenen Aggressionen und mit dem Verhalten andere Methodik: Im Workshop arbeiten wir mit Elementen aus dem Coaching und dem Improvisationstheater. Die Bereitschaft zum eigenen Ausprobieren und zur Selbstreflexion ist daher für den Lernerfolg unerlässlich. Sollten Sie sich darin unsicher sein, sprechen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne. Zielgruppe Zielgruppe: Unser Seminar wendet sich an Gleichstellungsbeauftragte und ihre StellvertreterInnen, an Mitarbeitende des Gleichstellungsbüros und Vertrauensfrauen. Die Gruppengröße liegt bei mindestens sechs und maximal 12 Personen. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze. Anmeldeschluss: Um für die TeilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, gibt es einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt in der Regel 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Widerspruch, Einspruch, Beanstandung - rechtssicher und überzeugend formulieren | |||||||||||||
Beschreibung
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte werden in der täglichen Praxis immer wieder damit konfrontiert, dass Leitungskräfte die gesetzlichen Bestimmungen nicht kennen, nicht beachten oder Beteiligungsrechte ignorieren.
Im Bundesgleichstellungsgesetz ebenso wie in den Landesgesetzen wurden Regelungen zur Kontrolle und Gegenwehr getroffen. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind verpflichtet, diese zur Durchsetzung der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz anzuwenden. Um dies wirksam zu tun, benötigen sie Rechtskenntnisse ebenso, wie strategisch-praktische Erfahrung. Hier setzt unser Workshop an. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Beispiele aus der Praxis bearbeitet. Ziel der Schulung ist es, die Rechtssicherheit der Teilnehmerinnen bei der Formulierung von Widerspruch, Einspruch und Beanstandung zu stärken. Ziele Rechtliche Grundlagen für Widerspruch, Einspruch und Beanstandung Strategische Überlegungen – wann lohnt sich der Einsatz? Formalien einer ordnungsgemäßen Umsetzung Typische Fehler kennen und vermeiden Begleitende Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte Zielgruppe Der Workshop wendet an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertreterinnen und Vertrauensfrauen, die die Instrumente der Rechtsdurchsetzung kennenlernen wollen (müssen) oder die ihre Kenntnisse vertiefen möchten. Die Gruppengröße ist auf 12 Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Betriebliche Interessenvertretungen (BR, PR, GlStB, Beauftragte nach AGG) | |||||||||||||
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Workshop AGG: Die Beschwerdestelle - ihre personelle Besetzung, ihre Rechte und Pflichten | |||||||||||||
Beschreibung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat für viel Unruhe in der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst gesorgt. Im August 2006 in Kraft getreten, soll das Gesetz Beschäftigte im Arbeitsleben vor Benachteiligung schützen. Arbeitgeber sind zur Prävention aufgerufen.
Wie könnte diese Prävention konkret aussehen? Beschäftigte Frauen und Männer haben das Recht sich zu beschweren (§§ 12 V, 13) - bei wem? Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber und Dienstherren dazu, die Beschwerde anzunehmen, zu prüfen und das Ergebnis mitzuteilen. Eine Beschwerdestelle ist ’einzurichten’. Die Ausstattung der Beschwerdestelle, ihre Rechte und Pflichten sowie die Rolle der Ansprechperson(en) gilt es zu klären. Vereinbarungen oder Leitlinien können bei der Umsetzung helfen, doch wer soll sie erarbeiten? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Workshops setzen sich mit diesen Fragen auseinander. Die Erstellung einer Checkliste, die die Maßnahmen zur Umsetzung des AGG in Betrieb und Dienststelle strukturiert, ist ein weiterer Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit. Ziele Die rechtlichen Rahmenbedingungen Die Beschwerde Personelle Besetzung der Beschwerdestelle: Einrichtung, Aufgaben, Rechte Der Verfahrensweg ’Ein-Blick’ in die Antidiskriminierungsstelle Zielgruppe Der Workshop richtet sich an Gleichbehandlungsbeauftragte, Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle sowie andere Funktionsträgerinnen und -träger, die an der Umsetzung des AGG beteiligt sind. Interessierte, die überlegen (oder aufgefordert wurden), die Tätigkeit in der Beschwerdestelle zu übernehmen, sind ebenfalls ausdrücklich angesprochen. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG; § 12 Abs. 1 AGG sowie nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop Input AGG: Kurzeinstieg und Umsetzung § 13 | |||||||||||||
Beschreibung
Der Workshop startet mit einem Kurzeinstieg in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), d.h. mit dem Wichtigsten zu den gesetzlichen Regelungen im Arbeitsbereich.
Weiter geht es zu den Organisationspflichten der arbeitgebenden Seite bzw. Dienststelle ( §12) sowie der Beschwerde. Der nächste Schritt heißt dann: AGG-Beauftragte, Ansprechperson, Beschwerdestelle. Oder wie nennen Sie sich? Wer ist AGG-Beauftragte/-r oder Ansprechperson bzw. wie wird frau/man das? Und wie lautet Ihr Auftrag? Stellen Sie sich u. a. folgende Fragen: Welche Aufgaben sind Ihnen übertragen worden oder kommen auf Sie zu? Mit welchen Rechten und Pflichten hat man Sie ausgestattet? Der Workshop richtet sich sowohl an Institutionen, die § § 12, 13 AGG noch installieren müssen, als auch an Arbeitgebende/Dienststellen, die reflektieren möchten, was fehlt oder was in ihrem Beschwerdeverfahren möglicherweise verändert werden sollte. Ziele AGG Kurzeinstieg Organisation Arbeitgebende/Dienststelle gemäß § 12 Die Beschwerde AGG Beauftragte – Ansprechperson für AGG – Beschwerdestelle Zielgruppe Unser Workshop richtet sich an Gleichbehandlungsbeauftragte, Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle sowie andere Funktionsträgerinnen und -träger, die an der Umsetzung des AGG beteiligt sind. Interessierte, die überlegen (oder aufgefordert wurden), die Tätigkeit in der Beschwerdestelle zu übernehmen, sind ebenfalls ausdrücklich angesprochen. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 12 Abs. 1 AGG, § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG sowie nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG bzw. den entsprechenden Paragraphen der Ländergesetze. |
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Workshop: Leitlinien zur Umsetzung des AGG - Basiswissen zur Erarbeitung einer Betriebsvereinbarung / Dienstvereinbarung | |||||||||||||
Beschreibung
Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen oder Leitlinien sind hilfreich bei der Umsetzung und Verfahrensklärung vielfältiger Themen, die die Beschäftigten am Arbeitsplatz betreffen. So auch beim Thema Benachteiligung und der gesetzlichen Grundlage im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
In unseren Seminaren zum AGG wird immer wieder nach einer Mustervereinbarung gefragt. Natürlich gibt es diese. Aber gerade beim AGG müssen Dienststelle / Betrieb / Institution gemeinsam mit der Vertretung der Beschäftigten klären, was mit einer zukünftigen Vereinbarung geregelt werden soll. Die Frage ist, - ob es in erster Linie um die Sensibilisierung der Beschäftigten für Thema und Verantwortlichkeiten geht - oder um die Vereinbarung eines Verfahrens nach einer benachteiligenden Handlung und einer möglichen Beschwerde - oder … In diesem Workshop klären die Teilnehmenden miteinander die Motivation für das Abfassen einer Vereinbarung oder Leitlinie. Im Anschluss werden erste Schritte zu Struktur und (möglichen) Inhalten erarbeitet. Ziele Grundsätzliches zum AGG Klärung des Ziels der Vereinbarung - geht es eher um die Umsetzung des AGG - oder eher um das Verfahren im Haus Aufbau, Struktur, Inhalte: wie soll das beabsichtigte Ziel erreicht werden? Austausch Zielgruppe Der Workshop richtet sich an Personalverantwortliche, Interessenvertretung, Ansprechpersonen in der Beschwerdestelle nach AGG sowie an Personen aus dem Gleichstellungsteam und der Vertretung der Schwerbehinderten Menschen. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 12 Abs. 1 AGG, § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG; § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG sowie nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG bzw. den entsprechenden Paragraphen der Ländergesetze sowie nach § 96 Abs. 8 SGB IX. |
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Workshop: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Fallbearbeitung | |||||||||||||
Beschreibung
Beschwerden über Benachteiligungen dem nach AGG erfolgen vorrangig aufgrund von Behinderung, Geschlecht oder Alter. Benachteiligungen am Arbeitsplatz finden in der Praxis aber in allen im Gesetz genannten Gründen und Formen statt - in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung.
Was ist in einem konkreten, akuten Fall zu tun – vor der Beschwerde und danach? In welcher Form müssen einzelne Funktionsträger(innen) aktiv werden, wie sind sie einzubinden? Was ist unter den vor Ort gegebenen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen? Im ersten Teil unseres Workshops werden anhand eines präsentierten Sachverhalts mögliche Vorgehensweisen beispielhaft erarbeitet. Die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Verfahrensweisen werden anschließend im Plenum analysiert und diskutiert. Im zweiten Teil arbeiten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an konkreten Fällen aus dem eigenen Arbeitsalltag. Die Rechtsprechung zum AGG wird in die Seminardiskussion einbezogen. Ziele Handlungsstrategien im akuten Fall Fallbearbeitung an konkreten Beispielen der Teilnehmenden Netzwerke kennen und nutzen Die Kenntnis des AGG ist Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Workshop. Die Gruppengröße ist auf zwölf Personen begrenzt. Zielgruppe Das Seminar richtet sich an Ansprechpersonen in Beschwerdestellen nach AGG, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Betriebsratsmitglieder, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten sowie Personen, die Beschwerden gemäß § 13 AGG entgegennehmen. Freistellung und Kostentragung erfolgt nach § 12 Abs. 1 AGG, nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. nach § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG und den entsprechenden Vorschriften der LPersVG sowie § 10 Abs. 5 i. V. mit § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze und § 96 Abs. 8 SGB IX. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |
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Workshop: Einführung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) | |||||||||||||
Beschreibung
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im August 2006 in Kraft getreten, hat anfangs für viel Verwirrung gesorgt. Inzwischen hat sich einiges geklärt. Das AGG will Beschäftigte in Betrieben und Dienststellen vor Benachteiligung schützen.
Von Arbeitgebern und Dienstherren verlangt das Gesetz aktives Handeln, sowohl im Sinne der Prävention, als auch um bereits erfolgte Benachteiligung zu unterbinden. Damit tun sich noch immer viele Organisationen schwer, denn Benachteiligungen sind ein Tabu-Thema am Arbeitsplatz. Dieser Workshop bietet einen Kurzdurchgang durch das AGG (mit Schwerpunkten) mit dem Ziel, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer für mögliche Diskriminierung im Betrieb oder der Dienststelle zu sensibilisieren und ihnen die rechtlichen Vorgaben zu vermitteln. Wichtiger Hinweis: Behandelt werden nur Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz. Ziele Gründe und Formen von Benachteiligung am Arbeitsplatz Rechtfertigung, Ausnahmen: z. B. positive Forderung, § 5 AGG Beispiel: Stellenausschreibung Organisationspflichten des Arbeitgebers/der Dienststelle Prävention Zielgruppe Der Workshop wendet sich insbesondere an Beauftragte nach AGG / in der Beschwerdestelle, Gleichstellungsbeauftragte sowie Betriebs- und Personalratsmitglieder, aber auch an andere in das Thema involvierte und am Thema interessierte Personen. Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 12 Abs. 1 AGG, nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG bzw. den entsprechenden Paragraphen der Ländergesetze, nach § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG sowie nach § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG. Die Gruppengröße ist auf maximal 12 Personen begrenzt. Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt. Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz. |