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Datenschutz für Gleichstellungsbeauftragte
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Die Dienststelle und ihr Gleichstellungsplan
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Die Gleichstellungsbeauftragte: ihre Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
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Die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter im Gleichstellungsbüro
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Die Stellvertreterin - Die Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten
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Etikette am Arbeitsplatz - Grenzverletzende Verhaltensweisen und der Umgang mit ihnen
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Gesetzliche Regelungen zu Elterngeld,-zeit und Pflegezeit, Familienpflegezeit
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Gleichstellungsrelevante Mitwirkungstatbestände


Beschreibung

Bei 'personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen' hat die Gleichstellungsbeauftragte ein Informations- und Mitwirkungsrecht. So bestimmt es nicht nur § 25 BGleiG.

Der Gesetzgeber erwartet von der Dienststelle, dass sie die Gleichstellungsbeauftragte dafür unverzüglich und umfassend unterrichtet, ihr erforderliche Unterlagen so früh wie möglich zur Verfügung stellt und erbetene Auskünfte erteilt.

Auf beiden Seiten besteht nicht immer Einverständnis darüber, um welche Mitwirkungstatbestände es sich dabei im Einzelnen handeln könnte. Auch über den Zeitpunkt der tatsächlichen Einbindung gibt es immer wieder Kontroversen. Das muss nicht so sein und ist wenig hilfreich für die gemeinsame Zielvorgabe aus §1 BGleiG, (ebenso den LGGs) der 'Umsetzung der Gleichstellung im Arbeitsleben'.

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung erarbeitet unsere Referentin mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die gleichstellungsrelevanten Mitwirkungstatbestände.


Ziele

Was sind:
- personelle Mitwirkungstatbestände
- organisatorische Mitwirkungstatbestände
- soziale Mitwirkungstatbestände
Rechtsprechungsüberblick, Kommentierung, Literatur zum Thema
Zeitpunkt und Umfang der Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten
Konkrete Umsetzung vor Ort


Zielgruppe

Das Seminar wendet sich an Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, ihre Stellvertretungen, an Vertrauensfrauen sowie an MitarbeiterInnen gem. § 29 Abs. 2 BGleiG. Die Gruppengröße ist auf 16 Personen begrenzt.

Freistellung und Kostentragung erfolgen nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 1 BGleiG und den entsprechenden Bestimmungen der Ländergesetze

Anmeldeschluss: Um für die SeminarteilnehmerInnen eine frühzeitige Planungssicherheit zu gewährleisten, haben wir einen Anmeldeschluss eingeführt. Er liegt 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Spätestens dann erhalten Sie eine Terminbestätigung (oder eine Absage, sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein). Selbstverständlich bestätigen wir Ihnen die Seminardurchführung eher, wenn die Buchungssituation das erlaubt.

Sollte Ihnen bis zum Anmeldeschluss keine Kostenzusage Ihrer Dienststelle vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern freie Seminarplätze zur Verfügung stehen, reservieren wir Ihnen gerne unverbindlich einen Platz.


Termin Referent/in Betrag
28.11.2023
in Dortmund
Ute Wellner 420,00 € zzgl. MwSt.
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Seminarinfo zum Download
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