Beschreibung |
Gleichstellungsrecht basiert auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Bund und Länder haben eigene Regelungen geschaffen, die die Umsetzung der Gleichstellung in der Praxis festschreiben.
Die Kenntnis dieser Regelungen durch fallbezogene Bearbeitung zu vertiefen, ist ein Schwerpunkt des Seminars.
Darüber hinaus widmet es sich der Funktion von Frauen- und Gleichstellungsplänen für die wirksame Förderung von Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen, dem Abbau diskriminierender Strukturen und dem Gleichstellungscontrolling.
Der Zusammenhang zwischen den Normen der Geschlechtergleichstellung einerseits und den konkreten Umsetzungsmaßnahmen andererseits wird mit Blick auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der Teilnehmerinnen diskutiert. |