Beschreibung |
Die Gleichstellungsbeauftragte hat einen Beratungsauftrag. Sie ist zu den unterschiedlichsten Themen Ansprechperson für die weiblichen Beschäftigten, zu bestimmten Fragen auch für die männlichen. Eine immer wiederkehrende Fragestellung in der Beratung ist z. B. die Vereinbarkeit von Beruf und Familie - von Mutterschutz bis Teilzeit.
Auf der anderen Seite fungiert die Gleichstellungsbeauftragte auch als Beraterin der Dienststelle oder des Arbeitgebers. Das sind zwei sehr unterschiedliche Aufträge.
Zu welchen Themen, in welchem Umfang und mit welchen Konsequenzen darf eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte dieser Beratungsfunktion nachkommen?
Die Teilnehmerinnen arbeiten an Fällen aus der Praxis der Frauen- und Gleichstellungsbüros. |