Thema Die Dienststelle und ihr Gleichstellungsplan
Beschreibung Allen Gleichstellungsgesetzen ist gemeinsam, dass als wesentliches Instrument zur Umsetzung der Gleichstellung ein Gleichstellungsplan (auch Frauenförder- oder Chancengleichheitsplan) zu erstellen ist. Dabei handelt es sich um ein Personalentwicklungskonzept unter besonderer Berücksichtigung des Themas Geschlecht.

Gleichstellungspläne sind von der Dienststelle zu verfassen und gelten in der Regel für einen Zeitraum von vier Jahren. Wiedergegeben wird die Situation der beschäftigten Frau im Verhältnis zum beschäftigten Mann.
Dies erfolgt in Form von Ist-Analysen, der sogenannten Bestandsaufnahme. Interpretationen, Prognosen und Maßnahmen zur Erreichung der genannten Ziele schließen sich an.

Der Gesetzgeber regelt, dass jede Dienststelle ab einer bestimmten Größe einen Gleichstellungsplan zu erstellen hat. Wie Berichte aus Landes- oder Bundesministerien zeigen, ist diese Verpflichtung bisher nicht überall umgesetzt.

Dieses Seminar setzt sich zum Ziel, die Dienststelle bezüglich Formalien, Inhalt und Umsetzung der Gleichstellungspläne sicherer zu machen.


Teilnehmer/-in * = Pflichtfeld
Bitte geben Sie mindestens eine E-Mail Adresse an.

Anrede
Titel
Vorname *
Nachname *
Telefon dienstlich
E-Mail (*)
Funktion *

Bucher/-in, falls vom Teilnehmer abweichend
Telefon
E-Mail (*)
Fax

Firma
Abteilung
Straße
PLZ
Ort
Land


Bemerkungen
Hiermit akzeptiere ich die AGB*