Thema Workshop: Es könnte Mobbing sein ...
Beschreibung Formal betrachtet sind die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nicht Ansprechpersonen bei Mobbing.

Die Praxis sieht oft anders aus. Ein Beispiel: Eine Beschäftigte bittet um ein Beratungsgespräch zum Thema Teilzeit. Im Gespräch kommen Probleme zur Sprache, die auf Mobbing hindeuten. Entscheidet sich die Gleichstellungsbeauftragte dafür, die Ratsuchende zu begleiten, sollte sie sich mit der Thematik bereits auseinandergesetzt haben.

Mobbing wird nicht zu unrecht häufig als das Phänomen Mobbing betitelt, denn der Begriff beschreibt einen komplexen Sachverhalt, der schwer zu fassen ist.

Wie erkenne ich, dass es sich bei Verhaltensweisen, die von ratsuchenden Personen beschriebenen werden, um Mobbing handelt? Was kann in diesem Fall getan werden? Welche Handlungsmöglichkeiten haben die Betroffenen selber und welche die AnsprechpartnerInnen mit einer dienstlichen oder betrieblichen Funktion, bei denen sie Rat suchen – wie die Gleichstellungsbeauftragte?

Unser Workshop bietet Hintergrundwissen und Orientierungshilfen.


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