Beschreibung |
'Der Gleichstellungsplan dient der Erreichung der Ziele dieses Gesetzes und ist ein wesentliches Instrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung' heißt es in § 11 des BGleiG.
Alle Gleichstellungsgesetze beinhalten die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gleichstellungsplans. Seine Erstellung berücksichtigt vier Ebenen: auf der Grundlage eines zu erstellende Datenteils, der die Situation der Beschäftigten wiedergibt, macht die anschließende Interpretation die Gleichstellungsdefizite sichtbar. Im nächsten Schritt werden Zielvorgaben für die Zukunft formuliert und schließlich Maßnahmen für deren Umsetzung vereinbart.
Der Gleichstellungsplan bildet so die Basis für den Arbeitsauftrag der Gleichstellungsbeauftragten und liefert die Kriterien für das Gleichstellungscontrolling. Der ’eigene’ Frauenförder- oder Gleichstellungsplan ist ein wichtiges Planungs- und Kontrollinstrument für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort.
Die Teilnehmerinnen erschließen sich dieses Instrument der Gleichstellungsarbeit anhand aktueller Pläne – gerne auch an den eigenen, die zum Workshop mitgebracht werden können. |