Beschreibung |
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte werden in der täglichen Praxis immer wieder damit konfrontiert, dass Leitungskräfte die gesetzlichen Bestimmungen nicht kennen, nicht beachten oder Beteiligungsrechte ignorieren.
Im Bundesgleichstellungsgesetz ebenso wie in den Landesgesetzen wurden Regelungen zur Kontrolle und Gegenwehr getroffen. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind verpflichtet, diese zur Durchsetzung der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz anzuwenden. Um dies wirksam zu tun, benötigen sie Rechtskenntnisse ebenso, wie strategisch-praktische Erfahrung.
Hier setzt unser Workshop an. Neben den gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Beispiele aus der Praxis bearbeitet. Ziel der Schulung ist es, die Rechtssicherheit der Teilnehmerinnen bei der Formulierung von Widerspruch, Einspruch und Beanstandung zu stärken. |