Thema Die Stellvertreterin
Die Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten
Beschreibung Jede Gleichstellungsbeauftragte soll (muss) eine Stellvertretung haben. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten im Vertretungsfall, so steht es im Gesetz.

Was bedeutet das für die Umsetzung der konkreten Gleichstellungsaufgabe im Haus? Welche Gestaltungsmöglichkeiten können sich vor Ort ergeben und miteinander vereinbart werden? Wie sieht der Alltag der Stellvertreterin aus?

Unser Seminar greift diese Fragen auf. Die Teilnehmenden arbeiten an der Gestaltung der Stellvertretung oder möglichen Veränderungen für die Zukunft.


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