Beschreibung |
Zukünftig wird es in mehr Gleichstellungsbüros Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.
Der Gesetzgeber bestimmt seit dem 1.5.2015, dass bei einer Beschäftigtenzahl von 1.000 und mehr der Gleichstellungsbeauftragten mindestens eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter zuzuordnen ist. Aber auch bei weniger Beschäftigten kann die Gleichstellungsbeauftragte personelle Unterstützung beantragen.
In unserem Seminar diskutieren Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Aspekte bei der praktischen Umsetzung von § 29 Abs. 2 BGleiG zu berücksichtigen sind. |