Thema Die Mitarbeiterin, der Mitarbeiter im Gleichstellungsbüro
Beschreibung Zukünftig wird es in mehr Gleichstellungsbüros Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben.
Der Gesetzgeber bestimmt seit dem 1.5.2015, dass bei einer Beschäftigtenzahl von 1.000 und mehr der Gleichstellungsbeauftragten mindestens eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter zuzuordnen ist. Aber auch bei weniger Beschäftigten kann die Gleichstellungsbeauftragte personelle Unterstützung beantragen.

In unserem Seminar diskutieren Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche Aspekte bei der praktischen Umsetzung von § 29 Abs. 2 BGleiG zu berücksichtigen sind.


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