Beschreibung |
Die gesetzlichen Regelungen für Eltern und Pflegende haben sich 2015 verändert.
Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können Eltern das sogenannte ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Doch wer von den Neuerungen profitieren möchte, sollte die Kombinationsmöglichkeiten mit Bedacht wählen, denn die Tücke steckt im Detail.
Die überarbeiteten Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit sind zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Auch Pflegende haben nun einen gesetzlichen Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebenden bzw. Dienststellen, sich für diese Vereinbarkeitsaufgabe Zeit zu nehmen.
Für die Gleichstellungsbeauftragte sind das genügend Gründe, sich intensiver mit diesen gesetzlichen Regelungen zu beschäftigen und sie genauer kennenzulernen. |