Beschreibung |
Die Vertrauensfrauen dürfen auf Wunsch und nach eigener Zustimmung Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten vor Ort übernehmen.
Ausdrücklich regelt das Gesetz ihre Teilnahme an Vorstellungsgesprächen (§ 26 Abs. IV S. 3 BGleiG). Vielfach wird das gesamte Personalauswahlverfahren (mit Ausnahme des Votums ) auf die örtliche Vertrauensfrau übertragen.
Wichtig ist daher neben einer korrekten Einbindung durch die Dienststelle, dass die Vertrauensfrau ihre Rechte und Pflichten im Verfahren kennt, um diese entsprechend einfordern und umsetzen zu können.
Neben rechtliche Fragen erarbeitet unsere Referentin mit den Teilnehmerinnen auch das strategische Vorgehen sowie die Rhetorik im konkreten Vorstellungsgespräch.
Ein weiteres Ziel des Workshops ist die Schärfung des eigenen Blicks für geschlechtsspezifische Verhaltensweisen von BewerberInnen. |